BFH Pressemitteilung: Grobes Verschulden bei Verwendung einer „komprimierten“ Elster-Einkommensteuererklärung
Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten nur eine „komprimierte“ Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln. So der BFH.
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