BFH Pressemitteilung: Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nicht verfassungswidrig
Der IX. Senat des BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) für Zeiträume bis März 2011 nicht für verfassungswidrig. Er hat deshalb davon abgesehen, dem BVerfG die Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur konkreten Normenkontrolle vorzulegen.
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