BFH Pressemitteilung: Kein Billigkeitserlass bei unionsrechtswidrigem, aber rechtskräftigem Urteil
Der BFH hat entschieden, es sei weder ermessensfehlerhaft noch verstoße es gegen Unionsrecht, wenn die Finanzverwaltung eine Steuer nicht erstattet, die auf einem zwar unionsrechtswidrigen, aber durch letztinstanzliches Urteil des BFH bestätigten Steuerbescheid beruht.
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