BFH Pressemitteilung: Kein einheitliches Vertragswerk bei wesentlich geändertem Generalübernehmervertrag
Der BFH hat die Grenzen für die Annahme eines einheitlichen Vertragswerks festgelegt, so dass nicht jedes Bauprojekt, das sich auf den Kauf von Grundstücken und die anschließende Bebauung richtet, zur Grunderwerbsteuerpflicht der Bauerrichtungskosten führt.
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