BFH Pressemitteilung: Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste
Der BFH hat entschieden, dass bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.
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