BFH Pressemitteilung: Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei unterbrochener Auswärtstätigkeit von weniger als 4 Wochen
Laut BFH liegt eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist und entsprechender Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand führt, grundsätzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert.
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