BFH Pressemitteilung: Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner
Der BFH hat entschieden, dass die Partner einer Lebensgemeinschaft für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, das steuerliche Splittingverfahren nicht beanspruchen können.
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