BFH Pressemitteilung: Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften
Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften mit Devisen mindern nicht die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage. Dies hat der BFH zu § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) entschieden.
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