BFH Pressemitteilung: Kein vorläufiger Rechtsschutz für Kernkraftwerksbetreiber
Der VII. Senat des BFH hat einen auf Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität der Kernbrennstoffsteuer gestützten Antrag eines Kernkraftwerksbetreibers auf Aufhebung der Vollziehung einer Steueranmeldung nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz abgelehnt.
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