BFH Pressemitteilung: Keine Berichtigung bei fehlender Erfassung ordnungsgemäß erklärter Einkünfte
Der BFH hat entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr nachträglich nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn die fehlende Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte trotz ergangener Prüf- und Risikohinweise im Rahmen eines Risikomanagementsystems nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht.
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