BFH Pressemitteilung: Keine Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge
Der hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet. Dabei wendet er sich ausdrücklich gegen einen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung.
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