BFH Pressemitteilung: Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Dienst im Katastrophenschutz
Für in Ausbildung befindliche Kinder besteht nach Vollendung des 25. Lebensjahres auch dann kein Kindergeldanspruch, wenn sie sich für einen mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz (hier: Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr) verpflichtet haben und deshalb vom Wehrdienst freigestellt wurden.
Powered by Kreditvergleich
