BFH Pressemitteilung: Kindergeld für ein "beschäftigungsloses" Kind trotz selbständiger Tätigkeit
Der BFH hat entschieden, dass für ein volljähriges Kind unter 21 Jahren, das als arbeitsuchend gemeldet ist und einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, Kindergeld beansprucht werden kann, sofern diese Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden umfasst.
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