BFH Pressemitteilung: Kindergeld: Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung
Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung. Das hat der BFH entschieden und damit dem Kläger Kindergeld versagt.
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