BFH Pressemitteilung: Kindergeldanspruch im Rahmen eines Freiwilligendienstes Erasmus+
Der BFH hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, welches an einen Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Programms Erasmus+ teilnimmt, nur dann Kindergeld erhalten, wenn der Dienst im Rahmen eines von einer Nationalen Agentur genehmigten Projekts durchgeführt wird.
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