BFH Pressemitteilung: Kitas sind steuerpflichtig
Betreibt eine Gemeinde eine Kindertagesstätte („Kita“), um dadurch den sozialgesetzlichen Anspruch von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen zu erfüllen, dann handelt es sich hierbei regelmäßig um einen sog. Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaftsteuer unterfällt.
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