BFH Pressemitteilung: Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke
Der BFH hat entschieden, dass die Medikamentenabgabe zur Krebsbehandlung durch eine Krankenhausapotheke zur sofortigen ambulanten Verabreichung an Patienten von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer befreit ist, wenn das Krankenhaus, von dem die Apotheke betrieben wird, ein gemeinnütziger Zweckbetrieb ist.
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