BFH Pressemitteilung: Kosten für Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftspartnern nicht als Betriebsausgaben abziehbar
Lädt ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht abziehbar.
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