BFH Pressemitteilung: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater
Erbt ein Kind von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht.
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