BFH Pressemitteilung: Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Schuldzinsen für die Finanzierung der Anschaffung eines Darlehens einer zur Vermietung bestimmten Immobilie können grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Erlös aber nicht zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeit ausreicht.
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