BFH Pressemitteilung: Nur eingeschränkte Rechte des BMF bei Beteiligung an Revisionsverfahren
Akzeptiert der Kläger die Zurückweisung seiner Revision durch einen Gerichtsbescheid des BFH, indem er von seinem Recht auf Beantragung einer mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch macht, kann das BMF keine mündliche Verhandlung erwirken, auch wenn es die Begründung, auf die der BFH seine Entscheidung stützt, nicht für richtig hält.
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