BFH Pressemitteilung: Privilegierung Verheirateter bei Hamburger Zweitwohnungsteuer
Der II. Senat des BFH hat entschieden, dass eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit ist. Die Befreiung führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen.
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