BFH Pressemitteilung: Rentenberater sind gewerblich tätig
Rentenberater sind nicht freiberuflich tätig, sondern erzielen gewerbliche Einkünfte. Rentenberater üben weder einen dem Beruf des Rechtsanwaltes oder Steuerberaters ähnlichen Beruf aus noch erzielen sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
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