BFH Pressemitteilung: Rückabwicklung von Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien
Zahlungen bei der Rückabwicklung von Immobilienfonds mit "Schrottimmobilien" können in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen sein.
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