BFH Pressemitteilung: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger bei Riesterrente
Ist ein Altersvorsorgevertrag über eine sog. Riesterrente vom Anbieter abgewickelt worden, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger zurückfordern.
Powered by Börsen-Handelssysteme