BFH Pressemitteilung: Rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG verfassungswidrig?
Der BFH hält die rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf im Mai 2003 erfolgte Veräußerungen von Anteilscheinen aus einem Wertpapier-Sondervermögen für verfassungswidrig.
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