BFH Pressemitteilung: Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
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