BFH Pressemitteilung : Sog. Sanierungserlass ist nicht auf Altfälle anwendbar
Der BFH hat entschieden, dass der sog. Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf.
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