BFH Pressemitteilung: Steuerbefreiung für geerbtes Familienheim
Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall aufnehmen. Ein späterer Einzug führt nach einem neuen BFH-Urteil nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb.
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