BFH Pressemitteilung: Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung
Der VII. Senat des BFH hat darüber entschieden, welche Folgen es hat, wenn nur das ehemals örtlich zuständige Finanzamt Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat und das aktuell zuständige FA deshalb eine Steuererstattung nicht auf das Konto des Insolvenzverwalters, sondern auf das Konto des Insolvenzschuldners leistet.
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