BFH Pressemitteilung: Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt
Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind.
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