BFH Pressemitteilung: Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim. Nicht begünstigt sind daher Zweit- oder Ferienwohnungen. Dies hat der BFH entschieden.
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