BFH Pressemitteilung: Supermarkt-Rabattmodell „Mitgliedschaft“ unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz
Die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug (in Form einer „Mitgliedschaft“) stellt umsatzsteuerrechtlich eine selbständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf dar. Auch wenn der Supermarkt Waren verkauft, die sowohl dem Regelsteuersatz (19%) als auch dem ermäßigten Steuersatz (7%) unterliegen, ist auf den Mitgliedsbeitrag der Regelsteuersatz anzuwenden.
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