BFH Pressemitteilung: Teilweise Nichtberücksichtigung von Anschaffungskosten nach Umwandlung einer KapG in PersG
Der BFH hat mit Urteil v. 12.7.2012 entschieden, dass die Anschaffungskosten einer nicht wesentlichen GmbH-Beteiligung bei einer späteren Veräußerung der Anteile nicht zu berücksichtigen sind, nachdem die GmbH zuvor formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt worden ist.
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