BFH Pressemitteilung: Urenkel sind keine Enkel – auch nicht in der Schenkungsteuer
Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der BFH in einem Eilverfahren entschieden.
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