BFH Pressemitteilung: Verdeckte Gewinnausschüttung als freigebige Zuwendung
Der BFH hat zum Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person Stellung genommen und dabei seine bisherige Beurteilung geändert.
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