BFH Pressemitteilung: Verlustausgleichbeschränkung für Steuerstundungsmodelle
Der BFH hat erstmals zu § 15b entschieden, wonach Verluste im Zusammenhang mit sog. Steuerstundungsmodellen weder im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen noch in andere Jahre vor- oder zurückgetragen werden dürfen.
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