BFH Pressemitteilung: Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien
Der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null samt eines Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans ist als Aktienveräußerungsverlust steuerbar.
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