BFH Pressemitteilung: Vom Steuerberater leichtfertig unrichtig erstellte Einkommensteuererklärung
Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerberater, der bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung den Gewinn des Mandanten leichtfertig fehlerhaft ermittelt, nicht Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung ist, da er selbst keine unrichtigen Angaben gegenüber dem Finanzamt macht.
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