BFH Pressemitteilung: Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung trotz Widerrufs der Vollmacht
Ein Verwaltungsakt ist auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war.
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