BFH Pressemitteilung: Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern
Der BFH hat entschieden, dass ein Profifußballverein die Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern nur abziehen kann, wenn der Verein und nicht ausschließlich der betreffende Spieler Empfänger der Leistungen ist.
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