BFH Pressemitteilung : Zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Die Zugangsvermutung für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte (Drei-Tage-Fiktion) gilt auch bei der Übermittlung durch private Postdienstleister. Bei der Einschaltung eines privaten Postdienstleisters, der mit einem Subunternehmer tätig wird, ist allerdings zu prüfen, ob nach den bei den privaten Dienstleistern vorgesehenen organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen regelmäßig von einem Zugang des zu befördernden Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden kann.
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