BFH Pressemitteilung: Zur Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule
Der BFH hat entschieden, dass die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule steuerfrei sind, soweit die erbrachten Leistungen nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen in Schulen oder Hochschulen erbracht werden.
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