BGH: Kann ein Schweizer Notar die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen beurkunden?
Geschäftsanteile an einer GmbH können nur durch einen notariell beurkundeten Vertrag übertragen werden. Da Schweizer Notare günstiger als deutsche Notare sind, wich man früher gern zur Beurkundung in die Schweiz aus. Seit einer Gesetzesänderung in 2008 ist aber streitig, ob das noch möglich ist.
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