BGH Kommentierung: Briefbogen bei Kooperation zwischen Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
Die Kooperation zwischen Rechtsanwaltskanzlei, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist rechtlich nicht zu beanstanden. Was der BGH aber monierte, war die Gestaltung des Briefbogens: Verwenden die verschiedenen Berufsträger darauf eine einheitliche Kurzbezeichnung, gehen die Mandanten auch haftungsrechtlich von einer Einheit aus.
Powered by Stromvergleich