BGH Kommentierung: Für Schwarzarbeit keinerlei Anspruch auf Bezahlung
Bei ganz oder teilweise auf Schwarzarbeit basierenden Werkverträgen besteht kein Anspruch darauf, für die Werkleistung bezahlt zu werden. Sie sind ungültig und auch ein Wertersatz an den Beauftragten für den Einsatz seiner Arbeitskraft kommt nach Treu und Glauben für den BGH nach seiner neueren Rechtsprechung nicht mehr in Betracht.
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