BGH Kommentierung: Steuerberater darf Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen
Nimmt ein Steuerberater einen Einspruch ohne vorherige Rücksprache mit seinem Mandanten zurück, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Beratungsvertrag und macht sich schadensersatzpflichtig – so entschied nun der BGH mit Urteil vom 25.9.2014. Die Entscheidung enthält ferner interessante Ausführungen zu der Frage, welche Fachzeitschriften ein Steuerberater (nicht) kennen muss.
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