BGH: Steuerberatungsgesellschaft mit Doktortitel des Ausgeschiedenen im Namen
Der BGH hat entschieden, dass bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer als Steuerberatungsgesellschaft anerkannten Partnerschaft die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben auch dann zur Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel des Ausgeschiedenen befugt sind, wenn keiner von ihnen promoviert hat.
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