BilMoG: Bilanzielle Rückstellungen werden künftig realitätsnah abgezinst (BMJ)
Am 25.11.09 wurde die Verordnung des Bundesministeriums der Justiz über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen erlassen. Diese ist nötig, um die nach BilMoG geforderte Abzinsung vornehmen zu können.
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