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Blutspendedienst: Wie Kreuzproben zu beurteilen sind (LfSt)

Blutspendedienste nehmen sog. Kreuzproben vor. Hierbei wird im Labor die Verträglichkeit des Spenderbluts mit dem Empfängerblut geprüft. Wie diese Leistung steuerrechtlich zu behandeln ist, hat nun das Landesamt für Steuern in Bayern geklärt.









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